KAIAKALPA E.K.
(im Folgenden „Kaiakalpa“)
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Kaiakalpa nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Teilnehmer“ genannt.
1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.
2. Vertragsgegenstand
Der Veranstalter bietet Beratung, Therapie, Schulung und Reisevermittlung in Zusammenarbeit mit der Designreisen GmbH, Theresienstrasse 1, 80333 München, Deutschland.
Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter unter anderem in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und von diesem sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.
3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Ein Vertrag mit Kaiakalpa kommt zustande durch die Übermittlung einer Teilnahme-erklärung auf dem Postweg, per Fax, per elektronische Post oder durch mündliche Absprache.
3.2 Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung ein Bestätigungs-schreiben.
3.3 Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich.
3.4 Kaiakalpa behält sich vor, bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.
3.5 Eine im Voraus gezahlte Teilnahmegebühr wird nach Rücksprache mit dem Teilnehmer entweder unverzüglich zurückerstattet oder für ein Ersatzangebot verwendet.
4. Vertragsdauer und Vergütung
4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
4.2 Zahlungsmodalitäten: Die Gebühr für die jeweilige Beratung, Therapie, Schulung und Reisevermittlung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle von Kaiakalpa zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Der Teilnehmer kann entweder nach Anmeldebestätigung im Voraus per Überweisung oder zu Beginn vor Ort per EC-Karte bezahlen.
4.3 Sämtliche Zahlungen sind bei Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. 30 Tage nach Überschreitung der Fälligkeitstermine steht Kaiakalpa ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 % – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung darüber hinausgehender Verzugskosten bleibt unberührt.
4.4 Barauslagen und besondere Kosten, die Kaiakalpa auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
4.5 Sämtliche Leistungen von Kaiakalpa verstehen sich inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von 19 % in Deutschland, sowie dem entsprechenden MWSt-Satz im Ausland.
5. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen
5.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen Kaiakalpa und dem Teilnehmer.
5.2 Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich Kaiakalpa vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer den Nachweis erbringen kann, dass kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist.
Beratung, Therapie, Schulung:
- Bei Absage ab 4 Wochen vor Beginn ohne triftigen Grund wird eine Ausgleichszahlung von 200 EUR erhoben.
- Ab 2 Wochen vor Beginn beträgt die Ausgleichzahlung mind. 400 EUR bzw. 50% der Teilnehmergebühr.
- Bei Veranstaltungsblöcken, die als Ganzes verbindlich gebucht werden, beträgt die Stornogebühr 100% der Teilnahmegebühr.
Reisevermittlung:
Im Falle von Reisevermittlungen gelten die AGB der Designreisen GmbH, siehe https://www.designreisen.de/fileadmin/designreisen-relaunch/12_PDF_Files/AGB-2018.pdf
6. Allgemeine Teilnahmebedingungen
6.1 Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung eine Veranstaltung nachhaltig stört oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
6.2 Der Veranstaltungsleiter ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.
7. Spezielle Teilnahmebedingungen
7.1 Die Teilnahme an Veranstaltungen von Kaiakalpa dient der eigenen Schulung des Teilnehmers. Daher ist der Teilnehmer durch die Teilnahme grundsätzlich nicht berechtigt, die gelehrten und vermittelten Inhalte in eigenen Seminaren weiter zu geben.
7.2 Den Teilnehmern ist es ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht gestattet, Ton- oder Bildaufzeichnungen der Veranstaltungen (Beratungen, Therapien, Schulungen, Retreats) von Kaiakalpa zu erstellen. Das Urheberrecht des Veranstalters ist zu achten.
8. Verschwiegenheitspflicht
Kaiakalpa verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers/Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.
8. Verschwiegenheitspflicht
Kaiakalpa verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers/Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.
9. Haftung
9.1 Kaiakalpa haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.
9.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (9.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.